Wichtiges zur Wurfplanung von Australian Shepherds

Bei der Verpaarung von Australian Shepherds muss vor der Wurfplanung auf einiges geachtet werden:

Paarung
Gutdurchdachte Wurfplanung mit erfolgreichem Deckakt

In dem deutschen Tierschutzgesetz ist klar vorgeschrieben, welche Zuchtarten verboten sind. In dem Qualzuchtparagraph § 11b steht:

Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht und Veränderung

1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erheblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäfen auftreten oder

2. bei den Nachkommen:

a. mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,

b. weder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden und Schäden führt oder

c. Die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes I zeigen werden.

Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Züchtung oder biotechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.

Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates:

1. die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher zu bestimmen,

2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränkten, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz I führen kann.

Außerdem wurde am 2. Juni 1999 im Auftrag des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ein Gutachten zur Auslegung von § 11b TierSchG (Verbot von Qualzüchtungen) veröffentlicht, das auch den Australien Shepherd betrifft. Mit diesem Gutachten sind Merle x Merle – und auch NBT x NBT Verpaarungen in Deutschland (und übrigens auch Österreich) verboten. NBT= NaturalBobTail = Stummelrute

Hat man eine Merle Hündin, dann muss man bei dem Rüden darauf achten, dass für den Rüden ein Gennachweis vorliegt, dass er keine Merle Merkmale besitzt. Ebenso sollte man einen Gentest machen, wenn man z.B. eine Red-Tri, Red-Bi, Black-Bi oder Black-Tri Hündin hat und einen Merle Rüden zur Verpaarung aussucht. Liegt kein Gutachten vor, so sollte man die Hunde nicht miteinander verpaaren lassen, da es bei einem Teil der Nachzucht zur Blindheit, Taubheit und weiteren Deformationen der Augen.

Es darf somit nicht vermehrt werden: Zwei Blue Merle oder zwei Red Merle, aber auch nicht ein Red Merle mit einem Blue Merle. Diese Verpaarungen sind in Deutschland verboten!

Ebenso ist auf die Rute bei der verpaarung zu achten, da Verpaarungen mit NBT x NBT auch verboten sind. Früher wurden die Ruten beim Australien Shepherd kupiert, da dies ein Fehler im Rassestandart war. Dies wurde aber zum Glück 1998 in Deutschland verboten. Heute kommt es immer wieder vor, dass Welpen mit einer natürlichen Stummelrute geboren werden. Dabei kann sie ganz unterschiedliche Längen haben: ganz kurz, 1/4, 1/2 oder 3/4 der eigentlichen Länge. Manchmal fehlen auch nur ein paar wenige Glieder der Rutenwirbel und fällt somit manchmal gar nicht auf. Hat ein Elternteil ein NBT, so können statistisch gesehen etwa 50% der Welpen ebenfalls NBTs in unterschiedlichen Längen haben.

Hundehalter mit NBT werden oftmals von anderen unwissenden Menschen gefragt, was mit dem Schwanz oder der Rute passiert ist oder ob diese kupiert wurde. Meine Antwort daraufhin: Nein, dass ist bei Aussies ganz normal und zeigt nur eine Vielzahl von Vorteilen!

1. die wedelnde Rute räumt nichts vom Wohnzimmertisch ab

2. die wedelnde Rute schlägt nicht andauernd ans Stuhl- oder Tischbein

3. es liegt keine Route in der Nähe des Hundes auf dem Boden, auf dem man unbeabsichtigt drauftreten könnte.

MDR = Multi-Drug Resistance = multiple Medikamentenüberempfindlichkeit

Bei MDR handelt es sich um einen Defekt im Multidrug-Resistance Transporter (MDR1), der für die Blut-Hirnschranke verantwortlich ist und eine Überempfindlichkeit gegenüber Ivermectin (wird bspw. bei Anti-Parasiten-Medikamenten, Zytostatika, Durchfallmittel und bestimmten Antibiotika eingesetzt) und anderen Medikamenten bedeutet. Bei betroffenen Hunden (MDR1 -/-) kann eine Behandlung mit diesem Medikament zum Tode führen. Bewegungs- und Koordinationsstörungen, Zittern, Benommenheit, Erbrechen, Desorientiertheit und vermehrten Speichelfluss sind die häufigsten Anzeichen. Zu beachten ist auch, dass der Hund mit diesem Gendefekt bereits bei einer geringen Dosis reagieren kann. Wenn der Hund z.B. Kot von Schafen oder Pferden frisst, die kurz vorher mit einer Wurmkur behandelt wurden, gelangt eine gerinige Dosis in den Körper des Hundes.

Bei funktionierendem Transporter werden Medikamente und toxische Stoffe zurückgehalten und in Blut zurück befördert, der bildet eine Barriere für solche Stoffe.

MDR1 spielt jedoch nicht nur bei Medikamentenunverträglichkeit eine Rolle. Der Defekt beeinflusst außerdem noch weitere Stoffwechslefunktionen im Körper,  z.B. neben den Barrierefunktionen für das Gehirn auch die Funktion der Hoden und der Plazenta. In Leber, Niere und Darm ist das MDR1-Protein an der Ausscheidung von Stoffen beteiligt. Es übernimmt die Transportfunktion und beeinflusst den hormonellen Stoffwechsel. Die Funktion des MDR1-Gens ist also die Entgiftung des Körpers.

Der Gendefekt wird mithilfe eines Gentest per Speichelabstrich nachgewiesen.

+/+ = Frei, kein Träger der Mutation

+/- = Nicht betroffen, aber Träger

-/- = Betroffen

Werden zwei Hunde mit +/+ verpaart, werden die Nachkommen auch +/+ sein, weshalb bei der Paarung auf diese Merkmale geachtet werden sollten. Empfehlenswert ist aber dennoch ein Gentest durchzuführen, um Gewissheit zu haben.

Beispiele der Verpaarung mit  +/+   +/-   -/

+/+  x  +/+ = 100% +/+

+/+  x  +/- = 50% +/+ und 50% +/-

+/+  x  -/- = 100% +/-

+/-  x  +/+ = 50% +/+ und 50% +/-

+/-  x  +/- = 25% +/+ und 50% +/- und 25% -/-

+/-  x  -/- = 50% +/- und 50% -/-

-/-  x  +/+ = 100% +/-

-/-  x  +/- = 50% +/- und 50% -/-

-/-  x  -/- = 100% -/-

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